AGBs

Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen dem Webdesigner (BLX. Design) und seinem
Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der
Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht.
Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im
Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und
Änderungsaufträge.

1.0 Angebot und Abwicklung

1.1 Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch
BLX. Design in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den
Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit
einem Nettowert bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine
Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

1.2 Der Auftraggeber legt BLX. Design vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw.
erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/Reinzeichnung.

1.3 BLX. Design ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.

2.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung

2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung stellten Daten,
Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und
somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine
Prüfung von Seiten BLX. Design erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von
Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber BLX. Design für Ansprüche Dritter hinsichtlich der
überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

2.2 Der Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für
sich selbst zu fertigen um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim
Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann
BLX. Design hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die
Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

2.3 Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz
höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw.
abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
2.4 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier
BLX. Design haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.5 Die Haftung von BLX. Design ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten,
die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.

2.6 Für den Fall des Datenverlustes bei BLX. Design, trotz stetigen Backup der Daten, ist der
Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich BLX. Design zur
Verfügung zu stellen.

2.7 Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die
nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.8 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen
gegenüber dem Auftraggeber wird BLX. Design dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag
gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches
Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt BLX. Design die Verpflichtung durch Einräumung nicht
ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

2.9 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen
Zustimmung von BLX. Design.

2.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

2.11 BLX. Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

2.12 BLX. Design ist jederzeit, auch wenn BLX. Design das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat,
berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.13 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung
zur Versendung gelangt ist.

2.14 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B.
Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

3.0 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete, SEO
3.1 BLX. Design genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. BLX. Design behält den Vergütungsanspruch für
bereits begonnene Arbeiten.

3.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, so kann BLX. Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

3.3 Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene
Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang der Monats bei
monatlicher Zahlweise an.

3.4 BLX. Design garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen
Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen
Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem
Suchmaschinenanbieter.

4.0 Vergütung

4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer
hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem
Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

4.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Ablieferung der Daten,
Dateien, Bilder, etc. pp. fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.

4.3 Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren
Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für BLX. Design bedeutet, ist
BLX. Design berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu
stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

4.4 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von BLX. Design vorgelegt
werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.5 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so
ist BLX. Design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu
verlangen.

4.6 BLX. Design behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen,
Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche
Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

4.7 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe
der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart
worden.

4.8 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es BLX. Design gestattet, Verzugszinsen in
Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die
Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt BLX. Design vorbehalten.

4.9 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu
vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von
Unterlagen etc. pp. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug von 3 Monaten und um
75 % bei Verzug von 6 Monaten.

4.10 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen
und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.11 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber BLX. Design
notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig
werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen,
insbesondere die Kosten zu übernehmen.

5.0 Gewährleistung und Haftung

5.1 BLX. Design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen
auszuführen. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten,
Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.

5.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn BLX. Design und/oder deren
gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von BLX. Design leicht fahrlässig gehandelt haben.
Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf
Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5.3 Eine Haftung von BLX. Design, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber stellt BLX. Design von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Werbeagentur übergebenen
Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber BLX. Design von allen Ersatzansprüchen frei,
insbesondere auch dann, wenn BLX. Design im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die
Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor
allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für
etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder
warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten
besteht nicht. Erachtet BLX. Design für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche
Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach
Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von BLX. Design die Kosten hierfür der Auftraggeber.

5.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und
Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für BLX. Design. Darüber hinaus bestätigt der
Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von BLX. Design gelieferten Arbeiten und Leistungen
unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes
schriftlich bei BLX. Design anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei
betrachtet.

5.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Werbeagentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung
innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

5.8 Soweit Leistungen von Dritte betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain,
übernimmt BLX. Design keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in
jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. BLX. Design übernimmt keine Haftung
für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.

6.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

6.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Offenbach am Main

Stand: Februar 2019